Normalerweise nicht. Er bewegt sich nach dem Start mit dem Wind in dessen Richtung. Sehr selten hat man "umlaufende Winde" wo eine Rückkehr theoretisch möglich wäre. Deswegen kann man den Startplatz auch nur kurzfristig bestimmen (man braucht nach mindestens einer Stunde Fahrt geeignetes Landegelände). Selbstverständlich ist man bemüht, die Wünsche seiner Gäste zu erfüllen - dies ist bei einem Ballon - was die Fahrtroute betrifft - leider nur begrenzt möglich.
Nur in geringem Maß. Eine gewisse Steuerung ist nur durch die Ausnutzung verschiedener Windrichtungen in unterschiedlichen Höhen möglich.
Ja. Es gibt eine sogenannte "Außenlandeerlaubnis". Laut Luftrecht darf ein Ballon ohne vorherige Erlaubnis auf jedem Grundstück landen. Trotzdem wird jeder Pilot versuchen, auf einem geraden, mit dem Verfolgerfahrzeug gut zugänglichen Platz zu Boden zu gehen ohne Sachschaden auf dem Landeplatz anzurichten. Dabei ist die Sicherheit der Passagiere im Korb oberstes Gebot. Eventuelle Schäden sind selbstverständlich von einer Haftpflichtversicherung gedeckt.
Sandsäcke werden nur bei Gasballonen benötigt. Nur dort wird Ballast abgeworfen, um höher zu steigen. Beim Heißluftballon wird die Luft in der Hülle mit dem Brenner erhitzt, um so an Höhe zu gewinnen.
Heißluftballons sind Sicht"Flug" Objekte. Sie sind darauf angewiesen, von anderen Luftraumbenutzern gesehen zu werden und der jeweilige Pilot muß selbst mögliche Hindernisse wie z. B. Hochspannungsleitungen rechtzeitig erkennen. Bei Dunkelheit oder Dämmerung ist dies nicht möglich. Ausserdem ist ein Ballon anfällig gegen Thermik. Diese durch Sonneneinstrahlung auf der Erdoberfläche entstehenden Warmluftblasen lösen sich spontan - und vor allen Dingen unsichtbar - von der Erdoberfläche ab und machen den Ballon schwer beherrschbar. Eine Ballonfahrt ist deswegen nur früh zwischen Sonnenaufgang und Einsatz der Thermik und am Abend nach Abklingen der Thermik möglich. Im Winter kann die Thermik auch ganz ausbleiben und man kann deswegen ganztags Ballon fahren.
Weil man bei bestimmten Wetterlagen (z. B. Gewitterneigung) nur sehr kurzfristig erkennen kann, ob eine sichere Ballonfahrt möglich ist. Gewitter haben eine Eigendynamik- man kann teilweise erst unmittelbar vor dem Start wissen, ob und wo sich ein Gewitter entlädt.
- trocken - möglichst von oben und unten, denn es macht keinen Spaß, den Ballon nach der Landung von einem schlammigen Acker zu bergen.
- leichter Bodenwind, möglichst zwischen 4 und 20 km/h. Ohne Wind würde der Ballon in der Nähe seines Startplatzes verharren und der Pilot hat keine Chance, sich geeignetes Gelände für die Landung auszusuchen. Bei höheren Windgeschwindigkeiten macht das Aufrüsten und Starten des Ballons große Probleme und eine gefahrlose Landung kann nicht sichergestellt werden. Unser Grundsatz lautet: Sicherheit geht vor. Man muß keine riskanten Situationen heraufbeschwören.
- gute Sicht: ausreichende Bodensicht, also kein Nebel ist Bedingung für eine Ballonfahrt. Sollte es stark dunstig sein, ist eine Fahrt zwar möglich, der Spaß käme aber zu kurz.
Propangas. Das in speziellen Stahlzylindern mitgeführte Gas wird im Brenner entzündet . Dieser lässt eine Flamme von ca. 1600 Grad Celsius entstehen. Je nach Fahrweise und Beladung verbraucht ein Ballon ca. 100-120 Liter pro Stunde. Die Leistung der Brenner liegt bei ca. 3000 KW!
Nein. Allerdings sollte sich Mann oder Frau über den leicht sportlichen Charakter der Unternehmung im Klaren sein. Für gebrechliche Personen ist Ballonfahren nicht möglich, denn je nach Windverhältnissen ist durchaus mit einer nicht ganz sanften Landung zu rechnen. Dies ist zwar eher die Ausnahme aber ausschließen kann man eine unsanfte Landung nicht. Eine gesetzliche Altersbeschränkung für Kinder gibt es nicht. Die Erfahrung zeigt aber, daß Kindern unter ca. 12 Jahren die Fahrt im Ballon schnell langweilig wird und die Gefahr des Spielens an den Gasarmaturen besteht. Außerdem ist eine Körpergröße von mind. 1,30 Bedingung um gut über den ca. 1,10 m hohen Korbrand schauen zu können. Die Entscheidung liegt in jedem Falle bei dem Piloten wer mit ihm in den Ballonkorb darf und wer nicht.
Am Ende jeder Ballonfahrt steht die Landung - je nach Windverhältnissen - ganz sanft oder als Schleiflandung. Nach ca. 1 Stunde Fahrzeit sucht sich der Pilot ein geeignetes Landegelände. Sollte kaum Wind sein oder die Landung an einer windgeschützten Stelle möglich sein, kann der Ballon stehen bleiben und die Fahrgäste können aussteigen- aber erst, wenn der Pilot hierzu auffordert. Ist eine "stehende" Landung wegen zu starken Windes nicht möglich, versucht der Pilot durch sanfte Bodenberührung den Ballon zu bremsen und dann durch schnelles Öffnen des großen Ventils am oberen Ende des Ballons diesen zu entleeren und die Fahrt so zu beenden. Dabei kippt der Ballonkorb meist relativ langsam um. Insgesamt muß bedacht werden, daß unser Ballon eine Gesamtmasse von ca. 5 Tonnen (alleine die Luft in der Hülle hat ein Gewicht von ca. 4500 kg) hat und dieser in kürzester Zeit von 30 km/h (und mehr) auf Null gebremst werden muß.
Ja. Seit dem Mauerfall ist es wieder erlaubt. In Deutschland darf man fast uneingeschränkt filmen und fotografieren. "Sensible Objekte" wie z. B. Kernkraftwerke oder Kasernen sind oft Sperrgebiete für die Luftfahrt und dürfen von Ballons nicht bzw. nur in großer Höhe überfahren werden. Der Pilot weist ggf. auf solche sensiblen Objekte hin.
Selbstverständlich. Um als Ballonpilot tätig zu werden, braucht man den Pilotenschein PPL-D. Dieser ist in fast allen Punkten (z.B. Navigation, Luftrecht, Meteorologie) identisch mit dem Pilotenschein für Sportflugzeuge. Neben umfangreichem theoretischem Wissen muß der Pilot eine praktische Ausbildung und Kenntnisse im Flugfunkbetrieb (BZF II) nachweisen. Jeder Pilotenschein ist nur befristet gültig. Er bleibt nur erhalten, wenn man jährlich eine Mindestanzahl Stunden auf dem jeweiligen Luftfahrzeug absolviert und ein Fliegerarzt die Tauglichkeit bescheinigt. Bei gewerblich startenden Piloten sind die Anforderungen noch etwas höher; so wird z. B. eine jährliche Überprüfungsfahrt mit einem vereidigten Prüfer des Luftfahrtbundesamtes durchgeführt. Bei uns sind ausschließlich gewerblich startende Piloten eingesetzt. Bei groben Verstößen- auch im Straßenverkehr- kann der Pilotenschein entzogen werden.
Die Temperatur sinkt je 100 Meter um ca. ein Grad. Die durchschnittliche Fahrthöhe liegt bei ca. 500-800 Metern; außerdem ist im Ballonkorb fast kein Wind zu spüren da sich der Ballon mit dem Wind fortbewegt. Und dann ist ja noch die Flamme unmittelbar über den Köpfen der Ballonfahrer, deswegen merkt man fast keinen Unterschied zur Bodentemperatur. Lediglich im Winter bei geringen Außentemperaturen sind dicke Socken und warme Unterwäsche angesagt. Bei unserer Alpenüberquerung standen wir in 5600 Metern mit geöffneter Jacke im Ballonkorb und haben die Sonnenstrahlen genossen........
Diesen Unterschied, den die Ballöner eigentlich nur im deutschsprachigen Raum machen, ist historisch bedingt. Ballonfahren ist ja bekanntlich die älteste Form, mit der sich Menschen in die Luft erhoben (und auch wieder heil runter kamen) Die ersten Ballonpiloten waren Kapitäne der See - sie waren so ziemlich die einzigen Menschen, die der Navigation mächtig waren. So wurden viele Begriffe aus der Seefahrt übernommen. Und es heißt auch heute noch "Luftfahrt", "Luftfahrtbundesamt", "allgemeine Luftfahrt" usw.
Mit einem Heißluftballon kann man ohne Atemmaske so hoch steigen wie man noch Sauerstoff zum Atmen hat. In der Regel werden 3000 Meter Höhe nicht überschritten. Meistens bewegt sich ein Ballon zwischen Grashalmhöhe und ca. 500-800 Metern in der Luft. Ab 3500 Metern muß Sauerstoff mitgeführt werden.
Ja, es gibt auch einen "TÜV" für Ballone. Die Abnahme erfolgt jährlich, zusätzlich alle 100 Betriebsstunden und nach jeder Reparatur. Die Prüfer sind vom Luftfahrtbundesamt vereidigt. Weiterhin ist der Hersteller des Ballons verpflichtet, bei etwaigen Mängeln das Luftfahrtbundesamt, die Prüfer und ggf. den Halter des Ballons zu informieren.